Grundsteuerreform

Alle Grundstückseigentümer müssen bis zum 31.01.2023 (bisher 31.10.2022) eine neue „Grundsteuererklärung“ beim Finanzamt einreichen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber hat deshalb eine Neuregelung beschlossen. Diese Grundsteuerreform wird zum 01.01.2025 in Kraft treten. Die bisherige Berechnung der Grundsteuer ändert sich dadurch. Die Finanzämter werden daher in diesem Jahr eine Vielzahl neuer Daten abfragen, die von den Grundstückseigentümern vorzulegen sind. Der Stichtag dieser Angaben ist der 01.01.2022.

Die Finanzämter gehen aktuell davon aus, dass die Daten bis zum 31.01.2023 in Erklärungsform (sog. Feststellungserklärung) eingereicht werden. Die Eigentümer benötigen daher zu Ihren Grundstücken, insbesondere Angaben darüber, welche Grundstücksart vorliegt, wie groß die Grundstücksfläche ist, wie sich der zutreffende Bodenrichtwert bemisst, wie viel Wohnfläche vorliegt, um welches Baujahr es sich handelt und wie sich die Miteigentumsanteile der Eigentumswohnung(en) in entsprechenden Wohnobjekten bemessen.

Wenn Sie die Erklärungen durch uns erstellen lassen möchten, teilen Sie uns ganz einfach im Kontaktformular einige Angaben zu Ihrem/n Grundstück/en mit.   

Wir melden uns dann gerne bei Ihnen zurück.

    Unsere Preise für die Erstellung der Erklärung unterscheiden sich je nach Immobilienart und Komplexität.

    Für Grundstücke innerhalb Baden-Württemberg berechnen wir:

    • Einfamilienhäuser         mind. 300€*
    • Zweifamilienhäuser       mind. 325€*
    • Eigentumswohnungen   mind. 300€*
    • unbebaute Grundstücke mind. 225€*
    • Mehrfamilienhäuser, Geschäftsgrundstücke, sonstige Grundstücke mind. 450€*.

    jeweils zzgl. 25€* je Übermittlung. Zum Festpreis gerne nach Angebot.

    Für zusätzliche Leistungen durch uns wie z.B. das Anfordern eines Grundbuchauszugs oder sonstiger Unterlagen sowie Rückfragen des Finanzamts  oder das Einlegen von Einsprüchen berechnen wir 69€* je ½ Stunde.

    Für Auftragseingänge nach dem 30.06.2022 berechnen wir zusätzlich 59,50€*, nach dem 30.09.2022 zusätzlich 119,00€*.

    * jeweils incl. gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

    Sie können die Erklärung aber auch selbstständig erstellen und dem Finanzamt übermitteln. Dazu benötigen Sie nach dem derzeitigen Stand lediglich eine Elster-Registrierung.